Gefahr für die Sicherheit

Drohnen über Gefängnissen

Sie könnten Drogen oder Waffen liefern und mögliche Fluchtwege ausspähen: Schon vor Jahren verhalfen Drohnenaufnahmen einem Gefängnisinsassen in Frankreich zur Flucht. Auch bayerische Gefängnisse registrieren Drohnenflüge. Die Innenminister wollen reagieren.

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Bild: Adobe Stock

Die Justizministerien der Bundesländer sehen Drohnen in der Nähe von Gefängnissen als ein Sicherheitsrisiko an. Laut einer Mitteilung des bayerischen Fachressorts der Deutschen Presse-Agentur in München, können selbst günstige Einsteigermodelle von Drohnen genutzt werden, um Fluchtmöglichkeiten aus Gefängnissen auszukundschaften. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Gefängnisse über Drohnen mit Gegenständen wie Mobiltelefonen, Drogen oder Waffen beliefert werden, was eine Gefahr für die Sicherheit der Justizvollzugsanstalten darstellt.

Drohnen über Gefängnissen bundesweit

In Bayern wurden bis Ende November Drohnenflüge in der Nähe von Gefängnissen beobachtet, das ist mehr als im Vorjahr. In Nordrhein-Westfalen hat das Justizministerium bis November Drohnenüberflüge gemeldet. Einige Bundesländer haben Maßnahmen ergriffen, um sich vor dieser Gefahr zu schützen, wie zum Beispiel die Verstärkung der Fenstersicherung in hessischen Gefängnissen durch Feinvergitterung, um das Einschmuggeln von Gegenständen durch Drohnen zu verhindern.

In anderen Bundesländern wurden ebenfalls Drohnenflüge in der Nähe von oder über Haftanstalten registriert. In Hamburg gab es bis Ende November zwei, in Baden-Württemberg vier, und in Sachsen-Anhalt drei solcher Flüge. Im Vergleich dazu gab es in den Vorjahren keine derartigen Vorkommnisse. In Berlin und Hessen wurden in diesem Jahr noch keine Drohnen gemeldet.

Die Behörden haben bereits Überflugverbote ausgesprochen, aber die Überwachung und Durchsetzung bereitet Schwierigkeiten. Drohnenflüge über Haftanstalten bergen neben dem Risiko des Schmuggelns von Gegenständen (Waffen, Drogen) und dem Auskundschaften von Fluchtwegen auch das Risiko der Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Insassen, etwa durch Fotografieren von Häftlingen. Moderne, professionelle Drohnen sind in der Lage, Ladungen mit einem Gewicht von bis zu 100 kg zu transportieren.

"hartes" Geo-Fencing wird gefordert

Nordrhein-Westfalen hat sich dafür ausgesprochen, dass der Bund auf europäischer Ebene für die rechtliche Implementierung von "hartem Geo-Fencing" eintritt. Dies bedeutet, dass die Hersteller von Drohnen dazu verpflichtet werden, die Geräte mit einer Software auszurüsten, die die Drohnen technisch daran hindert, in gesperrten Luftraum zu fliegen. Überflüge in der Nähe von Justizvollzugsanstalten sind bereits verboten.

Obwohl die Gesamtzahl der gemeldeten Drohnenflüge über und rund um Gefängnisse gering erscheint, will die Politik das Risiko eines erfolgreichen Schmuggelversuchs möglichst vollständig unterbinden. Deshalb investieren die Bundesländer in Systeme zur Drohnenabwehr, auch wenn in manchen Gefängnissen noch nie Drohnen gesichtet wurden. Der Ausbau solcher Systeme schreitet voran, unabhängig davon, ob sie bereits zum Einsatz gekommen sind.