Drohnen sind nicht allein im Luftraum unterwegs. Während man auf Flugzeuge vor allem in Airportnähe und in den definierten Flugkorridoren trifft, ist der Kontakt zu Hubschraubern (Transport, Presse, Rettungseinsatz, Polizei usw.) auch in Ballungsgebieten jederzeit möglich. Hinzu kommen VTOL, sprich Senkrechtstarter, bspw. Flugtaxis, welche die Anzahl potentieller Start- und Landebereiche deutlich erhöhen können.
Die Flugsicherungsbehörde der EU (EASA) hat daher für den unteren Luftraum verschiedene Zonen definiert, die farblich kodiert, bestimmen, ob, wer bzw. unter welchen Umständen darin professionelle Drohneneinsätze stattfinden dürfen. Die Anmeldung erfolgt über einen zentralen Server, der alle Daten, wie Einsatzzweck, Drohnenmodell und -gewicht, geplante Flugdauer und -höhe mit den U-spaces abgleicht und daraufhin innerhalb weniger Stunden Genehmigungen, zu erfüllende Auflagen oder Absagen erteilt. Während des Einsatzes sind damit alle Flugobjekte bekannt, erfasst und ein sicherer Flugbetrieb stellt auch bei vielen Verkehrsteilnehmern kein Problem dar.
Vorteil für Drohnenbetreiber: Schnelle, transparente Genehmigungen + wenig Aufwand. Die Landingpage der EASA bietet dafür alle nötigen Handlungsempfehlungen und vertiefende Informationen.